Reiseversicherungen
Neben den Versicherungen auf dieser Seite, können wir Ihnen auch Jahresversicherungen, Familienversicherungen oder Einzelversicherungen wie etwa eine Reisekranken- oder Reisegepäck-Versicherung anbieten, bitte fragen Sie uns danach.
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Versichert ist u.a.
- Stornierung: Erstattet werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund
stornieren müssen.
- Umbuchung: Bei Umbuchung der Reise aus versichertem Grund werden Ihnen die Umbuchungsgebühren bis zur Höhe der
Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung angefallen wären, ersetzt.
- Verspäteter Reiseantritt: Erstattet werden die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen
abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.
- Reise-Abbruch: Erstattet werden zusätzliche Rückreisekosten, wenn die versicherte Person vorzeitig nach Hause reisen muss bzw.
die Rückreise wegen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels verspätet erfolgt. Erstattung des anteiligen Reisepreises für
nicht genutzte Reiseleistungen, sofern die Reise aus versichertem Grund vorzeitig abgebrochen bzw. unterbrochen wird.
Versicherte Gründe sind u.a.
- Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine
ärztliche Behandlung erfolgte
- Schwere Unfallverletzung
- Unerwarteter Termin zur Organspende
- Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
- Tod
Versicherungssumme (max. Reisepreis pro Reise)
Je nach Höhe des Reisepreises pro Person, gilt die jeweils nächst höhere der folgenden Versicherungssummen: 1500 €, 3000 € oder 5000 €.
Medizinische Beratung vor der Reise
- Bevor Sie die Reise stornieren, können Sie den Medizinischen Beratungsservice der ERV einschalten.
- Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten die Reisemediziner der ERV Sie gern telefonisch. Somit müssen Sie nicht zwischen
Reise und Stornokosten selbst entscheiden.
- Ihr Vorteil: Die Reisemediziner besprechen mit Ihnen gemeinsam, ob die Chance besteht, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund
werden. Das Risiko der höheren Stornokosten aufgrund der evtl. späteren Stornierung trägt dann die ERV.
Selbstbeteiligung
- Bei Tarifen mit Selbstbehalt beträgt die vom Versicherten zu zahlende Selbstbeteiligung 20 % des erstattungsfähigen Schadens
- mindestens jedoch 25 € je Person
Abschlussfrist
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
| Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (Geltungsbereich weltweit) | ||
| Mit 20% Selbstbehalt |
Ohne Selbstbehalt | |
| Reisepreis in Euro |
Prämie pro Person in Euro | Prämie pro Person in Euro |
| bis 1.600 |
51 | 75 |
| bis 2.000 |
65 | 89 |
| bis 2.600 | 84 | 112 |
| bis 3.000 | 101 | 132 |
| bis 3.500 | 114 | 149 |
| bis 4.000 | 129 | 167 |
| bis 10.000 |
3,8 % vom Reisepreis | 4,8 % vom Reisepreis |
RundumSorglos-Schutz-Versicherungspaket
Inklusive folgender Versicherungen & Leistungen
- Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
- Reiseabbruch-Versicherung
- Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe
- Reisegepäck-Versicherung
- Medizinische Beratung vor der Reise
- Rundum-Sorglos-Service
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
(siehe oben unter Reise-Rücktrittskosten-Versicherung)
Medizinische Beratung vor der Reise
(siehe oben unter Reise-Rücktrittskosten-Versicherung)
Reiseabbruch-Versicherung
Versichert sind u.a.
- Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen und zusätzlicher Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem der unten genannten
Gründe abbrechen müssen.
- Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls
oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.
Versicherte Gründe sind
- Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine
ärztliche Behandlung erfolgte.
- Schwere Unfallverletzung
- Tod
- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
- Schaden am Eigentum
Versicherungssumme (max. Reisepreis pro Reise)
- Je nach Höhe des Reisepreises pro Person, gilt die jeweils nächst höhere der folgenden Versicherungssummen: 1500 €, 3000 € oder
5000 €.
Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe
Bei auf der Auslandsreise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen werden u.a. die Kosten für Folgendes erstattet
- notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen, unaufschiebbare Operationen und Arzneimittel
- schmerzstillende Zahnbehandlungen
- ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
- Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), sofern sie auf der Reise erstmals notwendig werden
- den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort
Versicherungssumme
- unbegrenzt
- Die Notrufzentrale der ERV ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar.
Reisegepäck-Versicherung
Erstattung des Zeitwerts des mitgeführten Reisegepäcks bzw. der Reparaturkosten bei Abhandenkommen oder Beschädigung durch
- Straftat eines Dritten
- Unfall eines Transportmittels
- Feuer oder Elementarereignissen (z.B. Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben)
Erstattung des Zeitwerts bzw. der Reparaturkosten, wenn aufgegebenes Reisegepäck beschädigt wird oder abhanden kommt, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens befindet.
Erstattung der nachgewiesenen Ersatzkäufe zur Fortführung der Reise, wenn Ihr aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie Sie selbst erreicht.
Versicherungssumme
- 2000 € pro Einzelperson
Rundum-Sorglos-Service
- Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln wie z.B. Kredit-, EC- oder Handy-Karten ist die ERV Ihnen bei der Sperrung der Karten behilflich.
- Bei Verlust von Reisedokumenten ist die ERV Ihnen bei der Ersatzbeschaffung behilflich.
- Bei Strafverfolgung werden Gerichts- Anwalts- und Dolmetscherkosten bis zu 12.500 € vorgestreckt.
Selbstbeteiligung
- Reiserücktritts-/Reiseabbruch-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € pro Person.
- Reisekranken-Versicherung: 100 € je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland.
- Beteiligt sich ein anderer Leistungsträger (z. B. Ihre Inlands-Krankenversicherung) an den Heilbehandlungskosten, wird Ihnen
über die Kostenerstattung hinaus ein einmaliger Betrag von 50 € erstattet.
- Reisegepäck-Versicherung: 100 € je Versicherungsfall.
Abschlussfrist
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
| RundumSorglos-Schutz-Versicherungspaket (Geltungsbereich weltweit ohne USA/Kanada) | ||
| Mit 20% Selbstbehalt |
Ohne Selbstbehalt | |
| Reisepreis in Euro |
Prämie pro Person in Euro | Prämie pro Person in Euro |
| bis 1.600 |
91 | 126 |
| bis 2.000 |
109 | 144 |
| bis 2.600 | 129 | 176 |
| bis 3.000 | 148 | 201 |
| bis 3.500 | 166 | 219 |
| bis 4.000 | 199 | 239 |
| bis 10.000 |
5,5 % vom Reisepreis | 6,5 % vom Reisepreis |