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Portugal
Mietwagen auf den Azoren


Die Anmietung ist möglich auf den Inseln Pico, Sao Miguel und Terceira, jedoch nur in Verbindung mit unseren Reisen auf die Azoren. Das All-Inklusive-Gesamtpaket enthält:

  • Erhöhte Haftpflichtdeckungssumme
  • Unbegrenzte Kilometer
  • Bereitstellung am Flughafen oder am Stadtbüro
  • Lokale Steuern und Flughafengebühren

     
Mietwagenklassen Mai - Okt. Nov. - April
  Wochenpreis Wochenpreis
Kategorie A
z.B. Renault Twingo, 2-türig
ab 325 € ab 230 €
Kategorie B
z.B. Ford Fiesta, 4-türig, a/c
ab 390 € ab 280 €
Kategorie C
z.B. Ford Focus, 4-türig, a/c
ab 460 € ab 350 €
Kategorie D
z.B. Ford Focus stw, 4-türig, a/c
ab 495 € ab 380 €

Berechnung des Mietpreises

Mindestmietdauer ist drei Tage. Die Preisberechnung richtet sich nach dem Anmietdatum.
3 Tage = 3/5 vom Wochenpreis (Wochenpreis : 5 x 3)
4 Tage = 4/5 vom Wochenpreis (Wochenpreis : 5 x 4)
5 - 7 Tage = Wochenpreis
Mehrtag = 1/7 vom Wochenpreis

Mietbedingungen

Vermittlung

Den Mietvertrag für Ihren Leihwagen schließen Sie vor Ort mit dem jeweiligen Autovermieter ab. Bitte beachten Sie die Informationen auf dem Voucher, den wir Ihnen mit den Reiseunterlagen zusenden! Bei der Übernahme des Mietwagens vor Ort ist für die Tankkaution in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich, Bargeld wird oft nicht akzeptiert.

Was ist Inklusive
  • unbegrenzte Freikilometer
  • Haftpflichtversicherung (gemäß den lokalen Bedingungen)
  • Vollkaskoversicherung (CDW) und Kfz-Diebstahlversicherung (TP) siehe dazu genauer unten unter "Schäden an Ihrem Mietwagen"
  • Flughafengebühren, Flughafensteuer sowie alle lokalen Steuern

Die für die Mietfahrzeuge abgeschlossene Kfz-Diebstahlversicherung bezieht sich ausschließlich auf den Diebstahl des Fahrzeuges und nicht auf die darin befindlichen Gegenstände. Die Bezahlung aller Extras zuzüglich örtlicher Steuer für diese Extras erfolgt vor Ort.
Etwa anfallende Kosten, Steuern, Flughafensteuern und Gebühren für etwa von Ihnen zusätzlich zum Mietvertrag getroffene Vereinbarungen über Zusatzleistungen sind in den Preisen nicht enthalten.
Die zu den ausgewiesenen Preisen vermittelten Fahrzeuge sind automatisch mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 7,5 Mio. versichert (siehe Abschnitt „Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung").

Fahrzeugkategorien

Reservierungen und Bestätigungen gelten für eine bestimmte Fahrzeugkategorie, nicht für ein bestimmtes Fahrzeugmodell. Die Vermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit verschiedenen Modellen vergleichbarer Größe und Ausstattung. Daher behalten sich die Vermieter vor, ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.

Mietvertrag

Um Ihr Fahrzeug vom Fahrzeugvermieter übergeben zu bekommen, müssen Sie dem Vermieter den Ihnen von uns zugesandten Voucher aushändigen sowie einen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließen. Lesen Sie den Mietvertrag genau durch und bewahren Sie eine Kopie auf. Als Miettag gelten immer 24 Stunden. Bei Überschreitung wird ein Zusatztag zum örtlichen Tarif berechnet.

Stornierung der Reservierung

Stornierungen müssen schriftlich bei uns erfolgen. Andere Stornierungen, z.B. bei der Reiseleitung oder bei der Anmietstation, werden nicht anerkannt. Eine Stornierung nach Mietbeginn ist nicht mehr möglich; es fällt der Fahrzeugmietpreis gem. Reservierung an. Sie sind jedoch berechtigt, die Entstehung eines geringeren oder gar keines Schadens nachzuweisen.

Übergabe

Die Übergabe des Mietwagens erfolgt im Büro des Autovermieters in Madalena auf Pico. Eine Anmietung ist auch auf den Inseln Sao Miguel und Terceira und möglich. Überprüfen Sie das Fahrzeug bei Übergabe auf evtl. Schäden und lassen Sie sich diese unbedingt schriftlich bestätigen, um eine reibungslose Rückgabe des Mietwagens zu gewährleisten. Wenn das Fahrzeug nicht Ihrer Reservierung entspricht oder Sie Mängel oder Schäden entdecken, reklamieren Sie bitte sofort vor Ort bei der Übergabe. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

Alter des Fahrers

Das erforderliche Mindestalter ist von Land zu Land unterschiedlich, beträgt aber in der Regel zwischen 21 und 25 Jahre. In einigen Ländern gibt es auch eine Altersbegrenzung nach oben (aus Gründen der Versicherung). Bitte erkundigen Sie sich bei der Reservierung danach und beachten Sie die Hinweise auf Ihrem Voucher.

Führerschein

Der Fahrer muss seit mindestens 1 Jahr, in manchen Ländern 2 Jahre, im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse 3 bzw. Klasse B (Euro-Norm) oder einer äquivalenten Fahrerlaubnis sein, den er im Original und in Verbindung mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis bei Unterzeichnung des Fahrzeugmietvertrags vor Ort vorlegt. Führerscheine der ehemaligen DDR werden nicht mehr überall akzeptiert. Bitte informieren Sie sich bereits bei der Reservierung über die für Sie einschlägigen Bedingungen.

Kaution

Zur Sicherheit vor Ort muss eine Kaution hinterlegt werden. Bei Abholung Ihres Mietwagens verlangen viele Fahrzeugvermieter die Hinterlegung einer Kaution. Viele Fahrzeugvermieter setzen hierfür eine Kreditkarte voraus; teilweise ist auch die Hinterlegung eines Bargeldbetrages (zum Teil in Landeswährung) möglich. Bitte informieren Sie sich bereits bei der Reservierung über die für Sie geltenden Bedingungen.

Tankregelung

Bitte beachten Sie die genaue Tankregelung, die im Mietvertrag des Autovermieters beschrieben ist.

Voraussetzungen der Erstattung der einbehaltenen Kaution im Schadensfall

Sollten Sie in einen Unfall verwickelt werden oder kommt es zu einer Beschädigung bzw. zu einem Diebstahl Ihres Mietfahrzeuges, behält der Vermieter die hinterlegte Kaution in der Höhe ein, in der die Fahrzeug-Kaskoversicherung den Schaden an Ihrem Mietwagen nicht ersetzt (= Selbstbeteiligung). Die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie bei uns erfragen, sowie dem Merkblatt mit wichtigen Informationen entnehmen, das Sie zur Bestätigung Ihrer Reservierung zusammen mit dem Voucher von uns erhalten (siehe dort den Punkt Informationen zur Höhe der Selbstbeteiligung des Vollkaskoschutzes (CDW)  & KFZ-Diebstahlversicherung (TP)).

Die in solchen Fällen endgültig einbehaltene Kaution, und zwar auch bei Schäden an Glas, Dach, Reifen und Unterboden (nicht aber sonstige Folgekosten wie Abschleppkosten, Hotelkosten, Telefonkosten, Taxikosten, Kosten für Ersatzfahrzeuganmietung, Beschädigung oder Verlust von Privatgegenständen usw.) wird ersetzt, wenn Sie folgende Bedingungen einhalten, die nachfolgend genannten Unterlagen vorlegen und keiner der nachfolgenden Ausschlussgründe vorliegt:

  • Benachrichtigen Sie unverzüglich die Mietwagenstation
  • Bei Beteiligung eines Unfallgegners oder im Falle eines Diebstahls rufen Sie die Polizei, die einen Polizeibericht erstellt. Dieser ist nach Ihrer Rückkehr vorzulegen.
  • Lassen Sie einen Schadensbericht erstellen oder erstellen Sie selbst einen solchen (möglichst mit Fotos); dieser ist vom Fahrzeugvermieter und von Ihnen zu unterzeichnen und zusammen mit einer Kopie des Mietvertrags des Fahrzeugvermieters unverzüglich vorzulegen.
  • Weiterhin ist ein Zahlungsnachweis vorzulegen, dass Sie die Kaution bar bzw. per Kreditkarte gezahlt haben.
  • Bestätigen Sie auf gesonderte Anfrage schriftlich, dass gegen Sie wegen des Schadens am Mietfahrzeug kein Verfahren wegen der Begehung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet wurde.

In folgenden Fällen ist eine Erstattung der einbehaltenen Kaution ausgeschlossen:

  • Schäden wegen Missachtung der Bedingungen des Mietvertrags, insbesondere durch das Befahren unbefestigter Straßen.
  • Schäden durch Trunkenheit am Steuer oder sonstiges vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln.
  • Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels oder der Fahrzeugpapiere.
  • Schäden an der Ölwanne des Mietfahrzeugs.
  • Solange gegen Sie wegen des Schadens am Mietfahrzeug ein Verfahren wegen der Begehung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit schwebt bzw. wenn ein solches Verfahren rechtskräftig mit der Verhängung eines Bußgeldes oder einer Strafe endet.
  • Wenn die Regulierung des Schadens an Ihrem Mietfahrzeug nach den Bedingungen der vom Fahrzeugvermieter für das Fahrzeug abgeschlossenen KFZ-Versicherung ausgeschlossen ist. Bitte erkundigen Sie sich deshalb beim Fahrzeugvermieter nach diesen Bedingungen und die diesbezüglichen Ausschlüsse.
  • Wenn und soweit die Einbehaltung der Kaution auf Bergungskosten des Fahrzeugs beruht.
  • Verlust oder Beschädigung des Autoradios.
  • Bei Falschbetankung des Mietfahrzeugs.
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Bei vielen Autovermietern ist die Deckungssumme der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Ist die Deckungssumme niedriger als EUR 7,5 Mio., dann wird eine Zusatz-Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherung AG mit einer Deckungssumme von EUR 7,5 Mio abgeschlossen. Die Zusatz-Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung deckt sämtliche Schadensersatzansprüche, die über die für den Mietwagen bestehende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung hinausgehen, bis zu einer Deckungssumme in Höhe von EUR 7,5 Mio. ab. Die Schadensabwicklung erfolgt zunächst über die lokale KFZ-Haftpflichtversicherung des jeweiligen Autovermieters, welcher im Falle einer lokalen Unterdeckung direkt mit der Allianz Versicherung AG oder dem Mietwagenvermittler in Verbindung tritt. Die vollständigen Bestimmungen der "Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtsversicherung (AKB)" sowie die Sonderbedingungen für die Zusatz-Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung schicken wir Ihnen gerne per Post, E-Mail oder Fax zu.

Haftung

Der Mietwagenvermittler haftet nicht für Ansprüche, die sich aus dem mit dem Fahrzeugvermieter abgeschlossenen Mietvertrag ergeben. Er übernimmt auch keinerlei Gewähr für das Mietobjekt selbst. Insoweit ist der Kunde auf seinen Vertragspartner vor Ort beschränkt.

Der Mietwagenvermittler übernimmt keine Haftung dafür, dass aus Gründen, die in der Person des Mieters oder des Fahrzeugvermieters liegen und der Mietwagenvermittler nicht zu vertreten hat, die tatsächliche Anmietung des gebuchten Mietwagens vor Ort nicht zustande kommt. Gründe sind zum Beispiel: Vorlage eines nicht mehr gültigen bzw. Nichtvorlage eines Führerscheins, Vorlage eines Führerscheins, der die Anforderungen an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis seitens des Vermieters nicht erfüllt, Nichtbeachtung von Mindest- oder Höchstalterregelungen, Nichtbeachtung der Kreditkartenpflicht in manchen Zielgebieten (siehe Abschnitt „Kaution"), Leistungsfähigkeit des Fahrzeugvermieters, z.B. wegen Insolvenz (im letztgenannten Falle erstattet der Mietwagenvermittler den Mietpreis für das gebuchte Fahrzeug).

Eine Haftung des Mietwagenvermittlers wegen des Verlusts von Gegenständen aufgrund Diebstahls aus dem Mietfahrzeug ist ausgeschlossen. Gleiches gilt bei deren Beschädigung oder Verlust aufgrund eines Unfalls sowie hinsichtlich sonstiger Kosten, die als Folge eines Unfalls auftreten können (Abschleppkosten, Hotelkosten, Telefonkosten, Taxikosten, Kosten für Ersatzfahrzeuganmietung, Beschädigung oder Verlust von Privatgegenständen usw.).

Im Übrigen haftet der Mietwagenvermittler auf Schadensersatz unbeschränkt nur für eigenen Vorsatz und eigene grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Mietwagenvermittler nur und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern er eine Pflicht verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet der Mietwagenvermittler nur, wenn ihm das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für vom Mietwagenvermittler zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

Soweit die Haftung des Mietwagenvermittlers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Organe, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche, für die nach diesem Abschnitt „Haftung" die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr.

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