Portugal - Mietwagen auf den Azoren

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Die Anmietung ist möglich auf den Inseln Pico, Faial, Sao Miguel, Terceira und Santa Maria.
Wir vermitteln Ihnen gut gewartete, sichere und gepflegte Mietwagen in einem All-Inklusive-Gesamtpaket:

  • Erhöhte Haftpflichtdeckungssumme
  • Unbegrenzte Kilometer
  • Flughafen- oder Hafenbereitstellung
  • Lokale Steuern und Flughafengebühren

Mietwagenklassen April-Juni / September-Oktober Juli - August November - März

Wochenpreis Wochenpreis Wochenpreis
Kategorie A
z.B. Renault Twingo, 3-türig
ab 321 €
ab 321 €
ab 309 €
Kategorie B
z.B. Ford Fiesta, 5-türig, a/c
ab 390 €
ab 390 €
ab 436 €
Kategorie C
z.B. Ford Focus, 5-türig, a/c
ab 460 €
ab 460 €
ab 482 €
Kategorie D
z.B. Ford Focus stw, 4-türig, a/c
ab 482 €
ab 494 €
ab 505 €
Kategorie E
z.B. Renault Megane 2-türig, a/c
ab 598 €
ab 610 €
ab 517 €
Kategorie F
z.B. Ford Gallaxy 5-türig, a/c
ab 874 €
ab 897 €
ab 955 €

Berechnung des Preises

Mindestmietdauer ist drei Tage. Die Preisberechnung richtet sich nach dem Anmietdatum.
3 Tage = 3/5 vom Wochenpreis (Wochenpreis : 5 x 3)
4 Tage = 4/5 vom Wochenpreis (Wochenpreis : 5 x 4)
5 - 7 Tage =  Wochenpreis
Mehrtag = 1/7 vom Wochenpreis

Mietbedingungen

Vermittlung

Den Mietvertrag für Ihren Mietwagen schließen Sie vor Ort mit dem jeweiligen Autovermieter ab. Bitte beachten Sie die Informationen auf dem Voucher, den wir Ihnen mit den Reiseunterlagen zusenden!
Bei der Übernahme des Mietwagens vor Ort ist für die Tankkaution eine Kreditkarte unbedingt erforderlich, Bargeld wird nicht akzeptiert.

Was ist Inklusive

Die Preise enthalten:
- unbegrenzte Freikilometer,
- Haftpflichtversicherung (gemäß den lokalen Bedingungen, jedoch min. 1,5 Mio. € Deckungssumme
- Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung (cdw) und Kfz-Diebstahlversicherung ohne Selbstbeteiligung
  (siehe dazu genauer unten unter "Schäden an Ihrem Mietwagen"),
- Flughafensteuern und -bereitstellung sowie alle lokalen Steuern
  Die für die Mietfahrzeuge abgeschlossene Kfz-Diebstahlversicherung bezieht sich ausschließlich auf den    
  Diebstahl des Fahrzeuges und nicht auf die darin befindlichen Gegenstände. Die Bezahlung aller Extras 
  zuzüglich örtlicher Steuer für diese Extras erfolgt vor Ort.

Mietvertrag

Vor Ort müssen Sie einen Mietvertrag abschließen. Lesen Sie den Mietvertrag genau durch und bewahren Sie eine Kopie auf. Als Miettag gelten immer 24 Stunden. Bei Überschreitung wird ein Zusatztag zum örtlichen Tarif berechnet.

Übergabe

Die Übergabe des Mietwagens erfolgt im Büro des Autovermieters in Madalena auf Pico. Eine Anmietung ist auch auf den Inseln Faial, Sao Miguel, Terceira und Santa Maria möglich. Um eine reibungslose Rückgabe des Mietwagens zu gewährleisten, wenn das Fahrzeug nicht Ihren Wünschen entspricht oder Sie Mängel entdecken, reklamieren Sie bitte sofort vor Ort bei der Übergabe, da Sie sonst Gewährleistungsrechte verlieren. Reparaturen am Fahrzeug dürfen nur mit Zustimmung des Autovermieters vor Ort durchgeführt werden.

Alter des Fahrers

Das erforderliche Mindestalter ist von Land zu Land unterschiedlich, beträgt aber in der Regel 21 Jahre. In einigen Ländern gibt es auch eine Altersbegrenzung nach oben (aus Gründen der Versicherung). Bitte erkundigen Sie sich bei der Reservierung danach und beachten Sie die Hinweise auf Ihrem Voucher.

Führerschein

Der Fahrer muss seit mind. 1 Jahr (in einigen Ländern seit mind. 2 Jahren) im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse 3 bzw. Klasse B (Euro-Norm) sein, den er im Original und in Verbindung mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis bei Vertragsabschluss vor Ort vorlegt.

Kaution

Zur Sicherheit vor Ort muss eine Kaution hinterlegt werden, die ausschließlich durch eine Kreditkarte erfolgen kann, Bargeld wird nicht akzeptiert.

Tankregelung

Bitte beachten Sie die genaue Tankregelung, die im Mietvertrag des Autovermieters beschrieben ist.

Haftpflichtversicherung

Im Mietpreis enthalten ist eine Haftpflichtversicherung. Bei den meisten Autovermietern handelt es sich dabei um eine Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme. Ist hingegen die Deckungssumme bei der Haftpflichtversicherung Ihres Autovermieters begrenzt, und zwar auf weniger als 1,5 Mio. €, dann ist im Mietpreis auch noch eine Zusatzhaftpflichtversicherung enthalten, die den fehlenden Betrag bis zu einer Deckungssumme von 1,5 Mio. € abdeckt. Das heißt, die Zusatzversicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass der/die im Mietvertrag vor Ort eingetragene/n Fahrer einen Unfall verursacht hat/haben, dessen Schadenshöhe (für Personen- und Sachschäden) die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung des Autovermieters übersteigt, allerdings nur bis zu einer Gesamtdeckungssumme (von Haftpflichtversicherung und Zusatzhaftpflichtversicherung zusammen) von 1,5 Mio. €. Über 1,5 Mio. € hinaus besteht also nur dann Versicherungsschutz, wenn die Haftpflichtversicherung Ihres Autovermieters dies vorsieht. Dies ist auch in Ihrem Voucher vermerkt. Nicht versichert durch die Haftpflichtversicherung oder die Zusatzhaftpflichtversicherung sind Schäden am gemieteten Fahrzeug selbst (diese Schäden sind durch die Vollkaskoversicherung gedeckt, siehe dazu unter "Schäden an Ihrem Mietwagen"). Der Versicherungsschutz entfällt insbesondere bei Bewusstseinsstörungen des Fahrers durch Alkohol, Medikamente oder Drogen. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist die versicherte Person verpflichtet, den Schaden unverzüglich, spätestens jedoch am Folgetag, der Versicherung zu melden. Ein Versicherungsschein wird den Unterlagen beigelegt.

Zusätzliche Versicherungen

Vor Ort können Sie zusätzliche Versicherungen wie z.B. eine Personeninsassenversicherung (p.a.i.) abschließen. Die Gebühren hierfür richten sich ausschließlich nach den Tarifen des jeweiligen Autovermieters. Die Erstattung von vor Ort abgeschlossenen Zusatzversicherungen und Zusatzleistungen ist ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung vor Ort ist nicht notwendig, da Ihnen die Selbstbeteiligung grundsätzlich erstattet wird, siehe nachfolgender Absatz "Schäden an Ihrem Mietwagen".

Schäden an Ihrem Mietwagen

Im Mietpreis enthalten ist eine Vollkaskoversicherung zur Deckung von Schäden an Ihrem Mietwagen, allerdings bei einem Teil der Autovermieter mit Selbstbeteiligung. Sollten Sie in einen Unfall verwickelt werden, oder kommt es anderweitig zu einer Beschädigung oder zu einem Diebstahl Ihres Mietwagens, behält der Vermieter die hinterlegte Kaution in der Höhe ein, in der die Vollkaskoversicherung den Schaden an Ihrem Mietwagen nicht ersetzt: Die Vollkaskoversicherung ersetzt den Schaden nicht in Höhe einer eventuellen Selbstbeteiligung. Ebenfalls nicht von der Vollkaskoversicherung ersetzt werden Schäden an Reifen, Glas, Dach und Unterboden/Ölwanne. Weiterhin ist das Befahren unbefestigter Straßen bei den meisten Autovermietungen verboten und demgemäß nicht versichert. Unser Mietwagenpartner erstattet Ihnen jedoch den Betrag, den Sie als Selbstbeteiligung oder als Ersatz für Schäden an Reifen, Glas und Dach tragen müssen.

Ausgenommen von der Erstattung sind:
- Durch Missachtung der allgemeinen Mietbedingungen des Autovermieters entstandene Schäden
- Das betrifft insbesondere auch das verbotene Befahren unbefestigter Straßen
- Durch Trunkenheit am Steuer, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln entstandene Schäden
- Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels
- Schäden an Unterboden/Ölwanne
- Privatgegenstände, die aus dem Auto gestohlen oder bei einem Unfall beschädigt wurden
- Folgekosten wie Abschleppkosten, Hotelübernachtungen, Telefonkosten etc.

Im Schadensfall sind folgende Punkte vor Ort zwingend zu beachten

- Sofort die Mietwagenstation benachrichtigen
- Bei Beteiligung eines Unfallgegners die Polizei rufen und einen Polizeibericht erstellen lassen
- Bei Rückgabe des Fahrzeuges vor Ort einen Schadensbericht ausstellen und unterschreiben lassen.

Um die Selbstbeteiligung erstattet zu bekommen, senden Sie bitte folgende Unterlagen an Fauna-Reisen:
- Den Schadensbericht und, falls vorhanden, den Polizeibericht
- Eine Kopie des Mietvertrages
- Einen Belastungsnachweis Ihrer Kreditkarte
Wir weisen darauf hin, dass eine Erstattung dann abgelehnt werden muss, wenn die Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) den Hauptschaden nicht reguliert. Es gelten die Bedingungen des Mietvertrages. Im Übrigen ist allen Vouchern ein Merkblatt zu den Themen Kaution und Selbstbeteiligung beigelegt.

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